Stundung oder Erlass der Studiengebühren
Für Studierende, die sich in einer finanziellen Notlage mit zeitlicher Dringlichkeit befinden, können die Studiengebühren gestundet, ganz oder teilweise erlassen werden.
Für die Stundung der Studiengebühren wenden Sie sich bitte an das Dean's Advisory Office Ihrer Stufe.
Die Antragsformulare zur Einreichung des Gesuches für den Teil- oder Kompletterlass erhalten Sie bei der Fachstelle für Studienfinanzierung oder als Download im Compass (ex Service Portal).
Die Frist für die Einreichung des Antragformulars inkl. sämtlicher Beilagen ist die Zahlungsfrist der Rechnung der Studiengebühren.
Bitte beachten Sie, dass neben dem Formular weitere Unterlagen zur Prüfung der finanziellen Bedürftigkeit angefordert werden. Sie benötigen also etwas Zeit, den Antrag zu vervollständigen. Unvollständig ausgefüllte Formulare werden von uns nicht bearbeitet!