Die Universität stellt sicher, dass an der Universität das geltende Recht eingehalten und insbesondere die persönliche Integrität aller Universitätsangehörigen geschützt wird. Sie stellt sicher, dass die Richtlinien zur Integrität wissenschaftlicher Arbeiten beachtet werden.
Fühlen Sie sich in Ihrer persönlichen Integrität verletzt oder möchten Sie sonst eine Rechtsverletzung geltend machen, stehen Ihnen folgende zwei Anlaufstellen zur Verfügung:
- Human Resources
- Chancengleichheit
Sind Sie der Meinung, die Richtlinien zur Integrität wissenschaftlicher Arbeiten seien verletzt worden, wenden Sie sich bitte an die Präsidentin oder den Präsidenten der Forschungskommission.
Ombudsstelle
Die Ombudsstelle hat zum Ziel, das Vertrauen zwischen den Universitätsangehörigen zu fördern und Konflikte auf informellem Weg zu lösen. Es soll versucht werden, eine gütliche Einigung zu finden, bevor sich der Konflikt über den Rahmen der Universität hinaus ausweitet und rechtliche Schritte unternommen werden.
Die Ombudsstelle besteht aus einem Ombudsmann (Prof. Dr. iur. Dr. h.c. LL.M. Christoph Leuenberger), einer stellvertretenden Ombudsfrau (lic. iur., Fachanwältin SAV Arbeitsrecht, Angela Hensch) und der Geschäftsstelle (Francesca Tommasi).
Ist ein Konflikt oder eine Beanstandung nach der Beratung bei den obengenannten Anlaufstellen nicht gelöst, besteht die Möglichkeit, diese Konflikte an die Ombudsstelle weiterzuleiten. Auch das Generalsekretariat kann der Ombudsstelle Konfliktfälle zuweisen.
Die Ombudsstelle hat das Recht, bei Verdacht auf Verstösse gegen die persönliche Integrität und das geltende Recht, selber tätig zu werden.
Die Ombudsstelle ist unabhängig und arbeitet vertraulich. Die Schlichtungsstelle in Personalsachen des Kantons St. Gallen ist für die Universität nicht zuständig.